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Lastverteilung

Sobald man Kinder hat, gibt es Einiges zu tun, und mit ihnen entstehen Pflichten und Kosten. Nicht vergessen werden darf aber: Kosten und Wert sind nicht dasselbe. Mögen die Kinder noch so viel kosten, so sind sie doch UNENDLICH VIEL WERT! Ob es sich lohnt, Kinder zu haben, ist demzufolge zweifellos keine Frage. Die Frage ist nur, wie man diese Herausforderung anpackt.

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Mein Kinderbetreuungsplan auf Basis Wechselmodell

Mit dem "Betreuungsplaner" können Sie Ihren individuellen Betreuungsplan für Ihr Kind kostenlos erstellen, jemandem zustellen und eine Elternvereinbarung erstellen (PDF). Die Übersicht über die Kinderbetreuung ist auf einen Blick ersichtlich. Die Website beinhaltet auch viele interessante Informationen über das Wechselmodell.

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Forschungsergebnisse zum "Wechselmodell"

Ein Videobeitrag | Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf im Vortrag.

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Medienmitteilung 20.12.2017: Mit der alternierenden Obhut als Regelfall nach Trennung braucht es die geplante Inkassohilfeverordnung nicht

Im internationalen Vergleich legt die Schweiz die höchsten und die am längsten dauernden Unterhaltsverpflichtungen fest. Die von den Gerichten zum Teil immer noch verordnete, nicht zeitgemässe 10/16 Regel (unzumutbare Erwerbstätigkeit der Mütter bis zum zehnten Altersjahr des jüngsten Kindes) steht im Widerspruch zu den analogen Regelungen der Sozialhilfe, die den Sozialhilfebeziehenden eine Aufnahme der Erwerbstätigkeit nach Vollendung des dritten, neuerdings sogar des ersten Lebensjahres der Kinder vorschreiben. Alleinige Kinderbetreuung und Fernbleiben von der Erwerbstätigkeit, meistens der Frauen, wird so vom Staat gefördert und widerspricht einer modernen und gleichberechtigten Gesellschaft.

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Medienmitteilung 13.07.2017: Höherer Steuerabzug für Kinderbetreuungskosten – Bundesrat trifft zwei Fliegen auf einen Schlag

Im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundesrates (FKI) geht es darum, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu beseitigen. Die IGM unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Stossrichtung. Damit schafft er nicht nur wichtige Anreize für die Integration von Müttern in den Arbeitsmarkt sondern zeigt die Notwendigkeit der alternierenden Obhut als zeitgemässe Form der Kindsbetreuung auf.

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Steuerliche Benachteiligungen von Vätern

Bei der immer häufigeren, alternierenden Obhut führt das heutige Steuerrecht zu nicht mehr tolerierbaren Benachteiligungen der Väter. Das Steuerrecht verstärkt in der Praxis in drei Punkten die Ungleichbehandlung von Vätern und Müttern nach Trennungen und Scheidungen in krasser Weise: Indem erstens das Einkommen der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Väter nach dem Tarif für Alleinstehende versteuert wird, während die unterhaltsberechtigten Mütter in den Genuss des deutlich günstigeren Familientarifs kommen und letztere zweitens zusätzlich den Kinderabzug sowie weitere Steuervorteile geltend machen können. Ebenso stossend ist schliesslich drittens, dass Unterhaltszahlungen an Volljährige (Volljährigenunterhalt) steuerlich nicht mehr abzugsberechtigt sind. Väter müssen also, obwohl sie nicht mehr über dieses Geld verfügen, die Unterhaltsbeiträge an volljährige Kinder versteuern, und zwar nicht selten in einer hohen Progression.