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Drei IGM-ler gewinnen vor Bundesgericht - Alternierende Obhut setzt sich durch!
In vier Entscheiden kommt das Bundesgericht im Jahr 2020 zum Schluss, dass die alternierende Obhut gewährt werden muss, wenn keine konkreten Gründe dagegen sprechen. Der Antrag auf alternierende Obhut – auch wenn es nur um eine geringfügige Erweiterung auf 50 % Betreuungsanteil geht – darf nur abgelehnt werden, wenn dies den Kindesinteressen offensichtlich zuwiderläuft.
Lastverteilung
Sobald man Kinder hat, gibt es Einiges zu tun, und mit ihnen entstehen Pflichten und Kosten. Nicht vergessen werden darf aber: Kosten und Wert sind nicht dasselbe. Mögen die Kinder noch so viel kosten, so sind sie doch UNENDLICH VIEL WERT! Ob es sich lohnt, Kinder zu haben, ist demzufolge zweifellos keine Frage. Die Frage ist nur, wie man diese Herausforderung anpackt.
Kinder – ein Auslaufmodell?
Neue statistische Zahlen belegen, dass es ab 2022 in der Schweiz zu einem drastischen Einbruch bei den Geburten gekommen ist.
Schädliches Eherecht
Im Jahr 2018 heirateten gemäss BFS in der Schweiz 40‘716 Paare, und 16‘542 Paare mit 12'212 unmündigen Kindern liessen sich scheiden. Dies entspricht einer verheerenden „Erfolgs“quote von über 40% Scheidungen. Trennungen und Scheidungen sind für Männer oft mit existenziellen und lange andauernden Traumata verbunden: Nicht selten wird man als Mann wirtschaftlich versklavt und psychisch zugrunde gerichtet. Auch für viele Kinder entstehen schwerste Belastungen und allergrösstes Leid, wenn ihnen ein Elternteil - meistens der Vater - grundlos weggenommen und entfremdet wird.
Warum tun sich die Schweizer so schwer, Vaterschaftsurlaub oder Elternzeit einzuführen?
Auch wenn sich nicht alle Länder gleichermassen daran halten, die EU hat ihr Mitglieder schon längst verpflichtet, einen Elternurlaub von mindestens vier Monaten pro Elternteil einzuführen. Dabei sollen Väter mindestens einen Monat beziehen, um vermehrt familiäre Pflichten zu übernehmen. Derweil versuchen in der Schweiz gewisse Politiker/innen – nota bene aus finanziellen Gründen (!) -, den im Jahr 2019 endlich beschlossenen, gesetzlichen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen mit einem Referendum zu verhindern. Da stellt sich nicht ganz unberechtigt die Frage, ob wir es noch erleben, dass die Schweiz ernsthaft über eine Elternzeit zu diskutieren beginnt, die Mütter und Väter unter sich aufteilen können?
Elternzeit in der Schweiz – einen Elefanten essen
Wie isst man einen Elefanten? – Na klar doch: Man beginnt ganz einfach mit dem ersten Bissen. Genauso ist es auch mit der Elternzeit; mindestens, wenn es darum geht, sie in der Schweiz einzuführen. Die Einführung des Vaterschaftsurlaubs entsprach dem ersten Bissen.
IGMs Vernehmlassung zum GUMG Gesetz
Die Vernehmlassung des neuen Gesetzes über genetische Untersuchungen am Menschen (GUMG) wurde am 26. Mai 2015 abgeschlossen. Die IGM Schweiz hat ihre Stellungnahme abgegeben.
Neues Unterhaltsrecht in Kraft ab Januar 2017
Der Bundesrat hat am 04.11.2015 entschieden, die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) zum neuen Unterhaltsrecht auf den 01.01.2017 in Kraft zu setzen (Gleichstellung von Kindern unverheirateter und geschiedener Eltern). Die Bestimmungen betreffend Massnahmen zur “Sicherung” (!) von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflichten, sowie die Verordnung über die Inkassohilfe werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt.