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Die KESB im Kanton Bern sind keine Gerichte!

Das Bundesgericht stellte dies nebenbei im Urteil vom 23. März 2017 | 5A_619/2016 fest. Der Fall handelte vom Wegzug einer Mutter mit Kind nach Deutschland. Die Berner KESB erlaubte ihr dank des Entzuges der aufschiebenden Wirkung den Wegzug nach Bonn, dies gegen den Willen des Vaters. So zog die Kindsmutter innert Tagen mit Einwilligung der KESB nach Deutschland – Fall nach Deutschland exportiert – Tochter ohne Vater. Das Bundesgericht beruft sich auf Völkerrecht, statt auf unsere Bundesverfassung. Das deutsche Gericht sei zuständig. Als Folge hat ein Schweizer Vater jetzt kein Recht, die Frage des Wohnsitzes seines Kindes und seiner Interessen in der Schweiz gerichtlich feststellen zu lassen. Er soll ins Ausland damit. Die Schweizer Bundesverfassung gilt für Väter nicht.

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Interview mit einem entsorgten Vater

Kindsmutter zieht mit Einwilligung der KESB nach Deutschland. Fall nach Deutschland exportiert. Tochter ohne Vater.

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Ich bin die Zweitfrau. Seit 6 Jahren kämpft mein Mann um die Scheidung

Wöchentlich erlebe ich den praktizierten Genderismus der (Vormundschafts-) Behörden und der Gerichte. Die Behauptung, sie hielten sich an die geltenden Gesetze ist eine wohlige Mischung von Blasphemie und Selbstherrlichkeit.

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IGMs Vernehmlassung zum GUMG Gesetz

Die Vernehmlassung des neuen Gesetzes über genetische Untersuchungen am Menschen (GUMG) wurde am 26. Mai 2015 abgeschlossen. Die IGM Schweiz hat ihre Stellungnahme abgegeben.

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Revision des Abstammungsrechts

In einer Medienmitteilung am 17.12.2021 hat der Bundesrat informiert, dass er Diskussionsbedarf beim Abstammungsrecht sieht. Der nun vorliegende Bericht der Expertengruppe und derjenige des Bundesrates waren lange erwartet worden.

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In Gedenken an Freddy Nock, Vater und Hochseilartist († 7. Februar 2024)

Der bekannte Hochseilartist Freddy Nock ist tot. Am 18. März 2024 wurde auf Tele M1 eine Revue seiner Abdankungsfeier ausgestrahlt.

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Medienmitteilung 8.2.2022: Väterrechte verletzt – Verurteilung der Schweiz am EGMR in zwei Fällen am selben Tag

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg verurteilte die Schweiz am 8. Februar 2022 in zwei Fällen, die Schweizer Väter betreffen, wegen der Verletzung von Menschenrechten durch die Schweiz. Beide Fälle sind identisch: Es geht um den Wegzug von Müttern mitsamt Kindern ins Ausland. Das ist kein Zufall. In der Schweiz existiert eine systematische Diskriminierung von Vätern aufgrund ihres Geschlechts. Die IGM Schweiz betreut einen der beiden Fälle und verfügt diesbezüglich über sämtliche Hintergrundinformationen.

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Steuerliche Benachteiligungen von Vätern

Bei der immer häufigeren, alternierenden Obhut führt das heutige Steuerrecht zu nicht mehr tolerierbaren Benachteiligungen der Väter. Das Steuerrecht verstärkt in der Praxis in drei Punkten die Ungleichbehandlung von Vätern und Müttern nach Trennungen und Scheidungen in krasser Weise: Indem erstens das Einkommen der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Väter nach dem Tarif für Alleinstehende versteuert wird, während die unterhaltsberechtigten Mütter in den Genuss des deutlich günstigeren Familientarifs kommen und letztere zweitens zusätzlich den Kinderabzug sowie weitere Steuervorteile geltend machen können. Ebenso stossend ist schliesslich drittens, dass Unterhaltszahlungen an Volljährige (Volljährigenunterhalt) steuerlich nicht mehr abzugsberechtigt sind. Väter müssen also, obwohl sie nicht mehr über dieses Geld verfügen, die Unterhaltsbeiträge an volljährige Kinder versteuern, und zwar nicht selten in einer hohen Progression.