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Prenup-Verträge als eine nützliche Präventivmassnahme gegen Trennung und Scheidung?
Die IGM Schweiz diskutiert mögliche Instrumente, um bei Trennung und Scheidung einer hochstrittigen Situation vorzubeugen – heute: die vor allem in den USA geschätzten Prenups.
IGM Exkurs: Ändern von Scheidungsurteilen und Unterhaltsverträgen. Was wirkt?
Die meisten Anträge an die Gerichte haben zum Ziel, die Unterhaltszahlung an geänderte Situationen anpassen. Das Versäumen einer Abänderungsklage kann nicht mit einer rückwirkenden Forderung behoben werden, weswegen keine Zeit zu verlieren ist. Normalerweise soll eine neue Regelung auf das Datum der Klageeinreichung wirken (ex tunc). Aufgrund dessen wäre nach Gutheissung des Antrags eine Rückzahlung des zuviel bezahlten Unterhaltes für die Prozessdauer geschuldet. Man hat sich ja in dieser oft mehrmonatigen Zeit an die Bestimmungen des alten Urteils gehalten. Hat die vormals Berechtigte aber das Geld bereits verputzt, heisst es trocken "Pech gehabt", die Änderung würde erst per Zeitpunkt des Urteils in Rechtskraft erwachsen (ex nunc). Das ist wohl nicht ganz das Gleiche, und hier werden der Unterhaltszahler sowie das Prinzip von Treu und Glauben regelmässig "beschissen". Gutgläubigkeit wird bestraft.
IGM Exkurs: Teilung der beruflichen Vorsorge bei Scheidung
Die Teilung des Pensionskassevermögens bei der Scheidung bietet wenig Verhandlungsfreiheiten, vielmehr besteht ein zwingender gesetzlicher Anspruch. Der Schwierigkeitsgrad der Berechnung reicht von einfach bis unmöglich.
Neuer PK-Vorsorgeausgleich bei Scheidungen ab 2017
Der Bundesrat setzt die neuen Gesetzesbestimmungen und die entsprechenden Verordnungsänderungen per 1. Januar 2017 in Kraft.
Zahlen bis zur Pensionierung
BGE 5A_43/2015 | Wer seinem geschiedenen Partner Unterhalt bezahlen muss, steht grundsätzlich bis zur Pensionierung in der Pflicht. Dies auch dann, wenn der andere bereits früher in Rente geht.
Bundesgericht: Keine Reduzierung bei böswilliger Verminderung des Einkommens
Zusammenfassung des Urteils vom 2. Mai 2017 | 5A_297/2016: Vermindert ein Unterhaltsschuldner sein Einkommen auf böswillige Art, ist eine Reduktion der Unterhaltsbeiträge an seinen (früheren) Ehegatten selbst dann ausgeschlossen, wenn der Verdienstausfall nicht rückgängig gemacht werden kann. Das Bundesgericht passt seine Praxis an und heisst die Beschwerde einer Frau gut, deren Gatte seine Arbeitsstelle zur Schädigung der Betroffenen aufgegeben hatte.
Wie berechnet sich ein Ehegattenunterhalt?
Wieviel muss ich zahlen? Die meist gestellte Frage an den IGM Berater.
IGM Kritik: Wenn Unrecht zum Unterhaltsrecht wird
Die IGM Schweiz kritisiert das Unterhaltsrecht bei Scheidungen. Die einseitige Entlassung der nichterwerbstätigen Frau aus der ehelichen Pflicht und gleichzeitige Zusprechung von Alimenten schädigt Ehen, fördert Scheidungen und initiiert Unrecht. So überrascht der Blick in die Praxis nicht: Lass die Sau raus, wirf den Ehepartner aus der Wohnung, entfremde ihm seine Kinder, sprich schlecht über ihn und verlange unverändert seine Leistung. Es mutiert die wechselseitige zur einseitigen Verpflichtung, und die verlorene Leistung belastet den Pflichtigen noch zusätzlich. Zu befürchten gibt es nichts aus Sicht der Frau. Schuld bleibt im Dunkeln – und Fragen zur Kausalität, zum Schaden und zur Verantwortlichkeit sind unerwünscht. Der Zweck des Gesetzes, die Gerechtigkeit zu begünstigen, ist verloren gegangen. Solches Recht wollen wir nicht.