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IGM Kritik: Bundesgericht fördert streitbare Mütter
Urteil vom 27. August 2015, BGER 5A_923/2014 | Erhebliche und andauernde Konflikte oder Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern können die alleinige Zuteilung des Sorgerechts an einen Elternteil zur Folge haben. Das Bundesgericht konkretisiert in einem ersten Urteil zum neuen Sorgerecht den Massstab für eine Alleinzuteilung. Es weist die Beschwerde eines Vaters aus dem Kanton Zürich ab.
Die KESB im Kanton Bern sind keine Gerichte!
Das Bundesgericht stellte dies nebenbei im Urteil vom 23. März 2017 | 5A_619/2016 fest. Der Fall handelte vom Wegzug einer Mutter mit Kind nach Deutschland. Die Berner KESB erlaubte ihr dank des Entzuges der aufschiebenden Wirkung den Wegzug nach Bonn, dies gegen den Willen des Vaters. So zog die Kindsmutter innert Tagen mit Einwilligung der KESB nach Deutschland – Fall nach Deutschland exportiert – Tochter ohne Vater. Das Bundesgericht beruft sich auf Völkerrecht, statt auf unsere Bundesverfassung. Das deutsche Gericht sei zuständig. Als Folge hat ein Schweizer Vater jetzt kein Recht, die Frage des Wohnsitzes seines Kindes und seiner Interessen in der Schweiz gerichtlich feststellen zu lassen. Er soll ins Ausland damit. Die Schweizer Bundesverfassung gilt für Väter nicht.
Im falschen Film – Nachehelicher Unterhalt als selbstverständliche Leistung des Mannes
Seit Frühling 2022 raschelt es heftig im Blätterwald der Schweizer Medien nach einem Bundesgerichtsurteil zum nachehelichen Unterhalt. Artikel wie "Die Ehe – Auslaufmodell für Romantiker", "Richterspruch heizt Geschlechterdebatte neu an" und viele weitere, ähnliche erschienen seither in den Zeitungen, die meisten mit empörtem Unterton. – Was ist geschehen? IGM Schweiz findet: Praktisch nichts, ausser einer massiven Wahrnehmungstrübung der Vertreter des Matriarchats im Bereich der Familie. Man fühlt sich einmal mehr, wie wenn man im falschen Film wäre, wenn man ihnen zuhört.
Hypothetisches Einkommen und Abänderung des Scheidungsurteils hinsichtlich Volljährigenunterhalt
5A_643/2015 | Art. 286 Abs. 2, Art. 277 ZGB
Volljährigenunterhalt: Das bundesgerichtliche «Mantra»
Das bundesgerichtliche «Mantra» – beide Elternteile haben sich gemäss ihrer Leistungsfähigkeit am Volljährigenunterhalt zu beteiligen, und dieser umfasst zudem keine Überschussbeteiligung mehr – ist noch nicht Allgemeingut geworden.
Bundesgericht schützt KESB-Vorgehen
Urteil 5A_404/2015 | Ein Knabe von der Mutter unter Druck gesetzt.