- Neuste
Hypothetisches Einkommen und Abänderung des Scheidungsurteils hinsichtlich Volljährigenunterhalt
5A_643/2015 | Art. 286 Abs. 2, Art. 277 ZGB
Volljährigenunterhalt: Das bundesgerichtliche «Mantra»
Das bundesgerichtliche «Mantra» – beide Elternteile haben sich gemäss ihrer Leistungsfähigkeit am Volljährigenunterhalt zu beteiligen, und dieser umfasst zudem keine Überschussbeteiligung mehr – ist noch nicht Allgemeingut geworden.
Bundesgericht schützt KESB-Vorgehen
Urteil 5A_404/2015 | Ein Knabe von der Mutter unter Druck gesetzt.
IGM Exkurs: Die Kriterien für Kinderbetreuung im Wechselmodell
Hier sind die Voraussetzungen für die Kinderbetreuung im Wechselmodell - wenn ein Vater ebenfalls seine Kinder selber betreuen will. Das Bundesgericht hat die Kriterien definiert, Urteile vom 29. September 2016 (5A_904/2015 und 5A_991/2015). Andere Begriffe für Wechselmodell sind auch alternierende Obhut oder Doppelresidenz.
Günstigerer Steuertarif demjenigen mit tieferem Lohn
Das Bundesgericht hat einen Entscheid gefällt (Urteil 2C_534/535/2014 ), der für zahlreiche Scheidungspaare und Eltern Konsequenzen haben könnte: Fortan soll der Elternteil mit dem tieferen Lohn den günstigeren Steuertarif erhalten. Genauer gesagt geht es um Paare mit gemeinsamem Sorgerecht mit Wechselmodell, die abwechselnd und zu gleichen Teilen für den Nachwuchs sorgen und zu dessen Unterhalt beitragen – also eine zunehmende Zahl. Bei solchen Familien stellt sich die Frage, welcher der Ex-Partner nach der Scheidung fortan mit dem harten Steuertarif für Alleinstehende vorliebnehmen muss und welcher weiterhin den günstigeren Elterntarif erhält, wie er bei verheirateten Eltern zur Anwendung kommt. Dass beide den Elterntarif erhalten, ist ausgeschlossen.
Bundesgericht: Zur Anwendung eines begleiteten Besuchsrechtes
Das Urteil BGer 5A_728/2015 vom 25. August 2016 erörtert die Voraussetzungen, die zu einer Anordnung eines begleitenden Besuchsrechtes führen können und wie lange eine solche Einschränkung dauern kann. Betroffen sind immer wieder falsch beschuldigte Väter, denen man Druck und Schmerzen zufügen will. Konsequenzen für Falschbeschuldiger gibt es trotz Strafrecht nie.