Wie berechnet sich ein Ehegattenunterhalt?
Wieviel muss ich zahlen? Die meist gestellte Frage an den IGM Berater.

Der nacheheliche Ehegattenunterhalt nach Art. 125 ZGB ist längstens nicht die einzige Unterhaltsform. Andere Sachverhalte begründen Betreuungsunterhalt, Vorsorgeunterhalt, Kinder- oder Volljährigenunterhalt. Die Grafik wirft viele weitere Fragen auf. Für genauere Antworten benötigen Sie ein Gespräch mit einem IGM-Berater. So sind Männer gegen unangemessene Forderungen besser gerüstet.