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Kritik an der KESB Kreuzlingen
Unverhältnismässigkeit des Entzugs des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
Die KESB im Kanton Bern sind keine Gerichte!
Das Bundesgericht stellte dies nebenbei im Urteil vom 23. März 2017 | 5A_619/2016 fest. Der Fall handelte vom Wegzug einer Mutter mit Kind nach Deutschland. Die Berner KESB erlaubte ihr dank des Entzuges der aufschiebenden Wirkung den Wegzug nach Bonn, dies gegen den Willen des Vaters. So zog die Kindsmutter innert Tagen mit Einwilligung der KESB nach Deutschland – Fall nach Deutschland exportiert – Tochter ohne Vater. Das Bundesgericht beruft sich auf Völkerrecht, statt auf unsere Bundesverfassung. Das deutsche Gericht sei zuständig. Als Folge hat ein Schweizer Vater jetzt kein Recht, die Frage des Wohnsitzes seines Kindes und seiner Interessen in der Schweiz gerichtlich feststellen zu lassen. Er soll ins Ausland damit. Die Schweizer Bundesverfassung gilt für Väter nicht.
ZFIT – Zentrum für Familien in Trennung
Horch horch – tut sich da etwa (endlich) etwas in Bern zu den IGM Schweiz Brandthemen «Alternierende Obhut» und «Eltern-Kind-Entfremdung»?
Bundesgericht schützt KESB-Vorgehen
Urteil 5A_404/2015 | Ein Knabe von der Mutter unter Druck gesetzt.
IGM Exkurs: Fragen für getrennt Lebende im Falle von Urteilsunfähigkeit oder Tod
Juristisch gesehen verfügt ein Bürger über seine uneingeschränkte Handlungsfähigkeit, wenn er das 18. Altersjahr erreicht und wenn Urteilsfähigkeit vorliegt. Verliert er seine Urteilsfähigkeit, trifft der Ehepartner alleine Entscheidungen. Was gilt bei Trennung im Falle einer verlorenen Urteilsfähigkeit (Krankheit, Unfall, Altersdemenz usw.) oder sogar beim Tod? Anschliessend zeigt Ihnen die IGM drei gesetzliche Möglichkeiten, um die zukünftige Ex-Ehefrau in der Notlage auf Distanz zu halten.