Die KESB im Kanton Bern sind keine Gerichte!

23. 3. 2017 | Die beiden IGM Berater und IGM Vorstandsmitglieder Dominik Wirth (links) und Roger Kaufmann (rechts) vor dem Bundesgericht in Lausanne, anlässlich der öffentlichen Beratung der fünf Bundesrichter und der Frage, ob das betroffene IGM Mitglied aus dem Kanton Bern ein faires Verfahren hatte oder nicht?
Mängel im Kanton Bern
Der Fall wurde gerichtlich gar nie in der Schweiz behandelt, einzig die Behörden einer KESB haben dem Wegzug zugestimmt. Ein Rechtsmittel wurde hinfällig, da die Mutter sofort übersiedelte. Ein deutsches Gericht wäre erstmals zur Verfügung gestanden! Diese eigenartige Konstruktion ermöglicht einer Mutter durch Wohnortwechsel die Verhinderung der gerichtlichen Beurteilung in der Schweiz. Warum soll das in Bonn nicht wiederholt werden können? Dies warf einige prozessrechtliche Fragen auf. Hat der Vater ein nach Bundesverfassung garantiertes, faires Verfahren in der Schweiz zu Gute? Er konnte kein Schweizer Gericht anrufen und ihm stand kein wirksames Rechtsmittel zur Verfügung. Die KESB Bern ist der Exekutive (Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion) unterstellt, also kein demokratisch legitimiertes und unabhängiges Gericht. Das Bundesgericht schreibt dazu: „… in personeller Hinsicht ist nach aktueller Rechtslage ein Subordinationsverhältnis nicht wegzudiskutieren“. Fazit: Die KESBs sind eben entgegen verbreiteter Meinungen keine Gerichte.
Abgewiesen & überwiesen
Im Übrigen wies das Bundesgericht die Beschwerde ab, weil ja das deutsche Gericht für den Vater verfügbar gewesen wäre. Es beruft sich dabei auf das Völkerrecht und Haager Kindesschutzübereinkommen HKsÜ, anstatt auf unsere Bundesverfassung (Art. 29a und 30 BV i.V.m. Art. 6 EMRK). Dem Vater stand so in der Schweiz kein faires Verfahren zur Verfügung. Dies ist die Meinung der IGM. Der IGM Vorstand und der betroffene Vater entschieden, die Frage dem Europäischen Gerichtshof zu überweisen. Möglich ist dies, weil die IGM Schweiz den Fonds „Prozesskostenbeteiligung“ betreibt, womit auch diese Beschwerde finanziert wurde.
IGM Schweiz