IGM Kritik: Ungenügende Massnahmen zum Schutz der familiären Beziehungen

Der Europäische Gerichtshof muss in Fragen der Väterrechte immer wieder eingreifen.
Gerade bei mangelnder Kooperation zwischen getrennt lebenden Eltern haben die Behörden alles für den Erhalt der familiären Beziehungen Nötige vorzukehren. Hier ist der Sachverhalt, dass die Mutter durch ihr Verhalten über vier Jahre eine echte Beziehung zwischen Vater und Kind verunmöglichte.
Eine erfolglose Anordnung der immer gleichen Massnahmen (Auskunftsersuchen; Begleitung durch den Sozialdienst) genügt den Anforderungen von Artikel 8 EMRK nicht.
(ÜR2-17 | Urteil des EGMR vom 15. 9. 2016 i.S. Giorgioni c. Italien).
Bemerkung: Im Bereich der familiären Beziehungen hat der EGMR auch das Urteil vom 20. September 2016 i. S. Zdravkovic c. Serbien (obstruktives Verhalten des Vaters), das Urteil vom 6. Oktober 2016 i. S. Moog c. Deutschland (kein Kontakt zwischen Vater und Sohn während dreier Jahre) und das Urteil vom 20. Dezember 2016 i. S. Yüsupova c. Russland (Kindesentführung durch den Vater) gefällt.
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